Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Nach der Behandlung erhalten sie von mir eine Honorarnote, die sie vor Ort bar oder mit Bankomat bezahlen.

Sie können die Honorarnote anschließend bei ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten dann einen Teil der Kosten rückerstattet. Wieviel und ob sie etwas rückerstattet bekommen hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann grundsätzlich nicht vorhergesagt werden.

Sollten sie im laufenden Quartal bereits einen anderen Hautarzt aufgesucht haben, werden ihnen wahrscheinlich keinerlei Kosten für den Besuch bei mir rückerstattet.

Manche Leistungen sind reine Privatleistungen, weshalb eine Kostenerstattung von der Krankenkasse generell nicht möglich ist. Auf solche Leistungen werde ich sie selbstverständlich aufmerksam machen.

Als Wahlarzt darf ich wie ein Kassenarzt alle therapeutischen und diagnostischen Leistungen meiner Fachrichtung erbringen. Auch das Ausstellen von Überweisungen, Rezepten und Krankenstandsbescheinigungen ist uneingeschränkt möglich.